Selbstverständnis

Sie konsultieren keinen Rechtsanwalt, weil Sie den Rechtsstreit suchen, sondern weil Sie die Lösung eines Problems benötigen.

Ich sehe meine Aufgabe darin, Ihnen dabei zu helfen

  • Ihre Rechtsverhältnisse so zu gestalten, dass künftig möglichst kein Streit entsteht
  • notwendige und unvermeidbare Rechtsstreitigkeiten erfolgreich durchzustehen.

An erster Stelle steht für mich Beratung und Gestaltung. Selbstverständlich führe ich für Sie auch Prozesse, sofern dies notwendig ist. Dabei behalte ich aber stets im Blick, dass nicht der Prozess im Vordergrund steht, sondern die schnelle und sachgerechte Lösung Ihrer rechtlichen Probleme. Daher bemühe ich mich in Ihrem Sinne meist um einvernehmliche Lösungen. Dies ist insbesondere dann sinnvoller, wenn die Beteiligten auch in Zukunft noch miteinander umgehen wollen oder müssen.

Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege, § 1 BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung). Er ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten, § 3 Abs. 1 BRAO. Er hat seinen Beruf gewissenhaft auszuüben. Er hat sich innerhalb und außerhalb des Berufes der Achtung und des Vertrauens, welche die Stellung des Rechtsanwalts erfordert, würdig zu erweisen, § 43 BRAO.

Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern, § 1 Abs. 3 BORA (Berufsordnung für Rechtsanwälte).

Christian Pfeiffer

Rechtsanwalt • Notar

+49 (0)40 523 50 56

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