Leistungen und Schwerpunkte
meiner Tätigkeit

ARBEITSRECHT

Ich berate Arbeitnehmer, Fach- und Führungskräfte, Manager und Geschäftsführer ebenso wie Unternehmen unterschiedlicher Größen in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Ich verstehe mich damit also weder als ausschließliche Arbeitnehmer- noch als reiner Arbeitgeberanwalt. Dies mache ich bewusst, da es mir hilft, den Blick für die Sicht- weisen aller Beteiligten zu behalten, um tragfähige und interessengerechte Lösungen zu verhandeln.

Ich vertrete Mandanten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich in allen arbeits- rechtlichen Angelegenheiten. Insbesondere sind dies

  • Aufhebungsverträge
  • Kündigungen
  • Abmahnungen
  • Vergütungs- und Teilzeitstreitigkeiten
  • Fragen rund um Mutterschutz und Elternzeit
  • Betriebsvereinbarungen
  • Restrukturierungsmaßnahmen (Betriebsänderungen wie Outsourcing,     Betriebsschließung und Personalabbau)
  • Wettbewerbsverbote
  • Karenzentschädigungen

BANK- UND KAPITALMARKTRECHT

Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Vertretung geschädigter Kapitalanleger und Darlehensnehmer. Ein Schaden kann hier im Rahmen des Kapitalanlagebetruges, der Prospekthaftung oder des Beratungsverschuldens entstanden sein. Im Bereich der Kreditgewährung und Darlehensvergabe durch Kreditinstitute sind Bankkunden meine Mandanten. Hier geht es oft um Fragen zur Beendigung von Darlehensverträgen, Vorfälligkeitsentschädigungen, Bearbeitungsentgelte und fehlerhafter Widerrufsbelehrungen („Widerrufsjoker“).

Zu meinen Beratungsschwerpunkten gehört

  • Widerruf von Darlehensverträgen
  • Prüfung von Kreditsicherheiten
  • Kapitalanlage– und Kapitalmarktrecht (Immobilienfonds, Medienfonds,       Schiffsfonds, Unternehmens-beteiligungen u.a.)
  • Widerruf / Rückabwicklung von Lebensversicherungen
  • Kündigung von Bausparverträgen

Angesichts der Banken- und Kapitalmarktkrisen der letzten Jahre sowie diverser unseriöser Geschäftspraktiken einzelner Marktteilnehmer steigt der Bedarf an rechtskundiger Beratung und Vertretung im Bereich des Kaptalanlagerechts und Bankrechts. Die Spanne reicht dabei von Fällen fahrlässiger Falschberatung bis hin zum echten Kapitalanlagebetrug und Verstößen gegen das Kreditwesengesetz. Es tut sich zwar auf Seiten des Gesetzgebers viel im Hinblick auf Verbraucherschutz (neue Gesetze zu Dokumentations- und Informationspflichten). Im Streitfall muss aber immer noch der geschädigte Anleger die Anspruchsvoraussetzungen substantiiert darlegen und nachweisen, was dem Laien kaum gelingen wird.


ERBRECHT

Das Erbrecht regelt, was nach dem Tod eines Menschen mit dessen Nachlass geschieht. Das Erbrecht ist ein im Grundgesetz verankertes Grundrecht. Es beruht auf dem Willen des Erblassers und dem Gesetz.

Die gewillkürte Erbfolge tritt ein, wenn der Erblasser zu Lebzeiten entsprechende Vor- kehrungen durch ein Testament oder einen Erbvertrag getroffen hat.

Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn der Erblasser weder durch Testament noch durch Erbvertrag (wirksam) einen oder mehrere Erben bestimmt hat.

Das Erbrecht teilt sich in zwei Bereiche:
Der erste große Bereich ist die Nachlassplanung zu Lebzeiten und umfasst die Überlegungen und Planungen, was nach dem eigenen Tod mit dem eigenen Vermögen und sonstigen Gegenständen geschehen soll. In der Nachlassplanung können darüber hinaus auch weitere Anordnungen, zum Beispiel für die eigene Person und Vermögenssorge oder sonstige Sorgerechtsanordnungen getroffen werden.

WICHTIG! Hinsichtlich dieses Bereichs ist es anzuraten, statt anwaltlicher lieber die notarielle Beratung zu wählen. Grund: die Kosten für anwaltliche Beratung sind hier exorbitant höher, da verschiedene Gebührenordnungen greifen. Ein Beispiel: Die anwaltliche Beratung mit Entwurf eines Testaments bei einem Nachlass von 200.000 Euro würde im Regelfall Anwaltsgebühren von ca. 3.200 bis 4.400 Euro auslösen, wohingegen die Beurkundung eines notariellen Testaments (Beratung inklusive) nur mit ca. 630 Euro zu Buche schlägt.

Anwaltliche Beratung und Vertretung ist vielmehr gefragt und sinnvoll nach dem Eintritt des Erbfalls, dem zweiten großen Bereich des Erbrechts. Eine Vielzahl von (rechtlichen) Folgen ist hieran geknüpft. Diese betreffen die Hinterbliebenen, also diejenigen Personen, die durch einen eingetretenen Todesfall direkt unmittelbar oder mittelbar tangiert sind. Hier stellen sich viele unterschiedliche Fragen bei Alleinerben oder einer Erbengemeinschaft hinsichtlich der Inbesitznahme, Verwaltung und Auflösung der Erbengemeinschaft. Ebenso gibt es Beratungsbedarf im Bereich des Pflichtteilsrechts.

Schwerpunkte meiner Tätigkeit in diesem Rechtsgebiet sind:

  • Vertretung in erbrechtlichen Prozessen (z.B. Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen oder Vermächtnissen)
  • Maßnahmen zur Sicherung des Nachlasses
  • Beratung bei der Verwaltung u. Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Strategien zur Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen

WICHTIG! Bitte beachten Sie, dass nach Eintritt eines Erbfalls unter Umständen kurze Fristen laufen und zum Teil dringender Handlungsbedarf besteht!


FORDERUNGSEINZUG / INKASSO / ZWANGSVOLLSTRECKUNG

Immer mehr Unternehmen müssen mit enormen Zahlungsrückständen und Außen- ständen umgehen. Forderungsausfälle können für kleinere und mittelständische Unternehmen existenzbedrohend sein.

Wir bieten an:

  • Forderungseinzug vom anwaltlichen Aufforderungsschreiben über Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid bis zur Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners
  • Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Bearbeitung von problematischen Fällen des Forderungseinzuges (Schuldner mit wechselndem, unbekanntem Aufenthaltsort oder Schuldner ohne ausreichende finanzielle Mittel)

HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT

Hinsichtlich der auf dem Gebiet des Handels– und Gesellschaftsrechts einzuhaltenden Vorschriften für Kaufleute und Unternehmen sind wir beratend, gestaltend und wenn nötig auch in einer gerichtlichen Auseinandersetzung für Sie tätig. Besonders hervorzuheben sind hier

Gesellschaftsrecht

  • Beratung bei der Gründung von Unternehmen, insbesondere
    • GmbH
    • kleine Aktiengesellschaft
    • eingetragene Genossenschaft
    • Personengesellschaften (OHG, KG, GbR)
    • Partnerschaftsgesellschaften (PartG mbB)
  • Beratung von Geschäftsführern / Vorstand und Aufsichtsrat
  • Vorbereitung und Durchführung der Gesellschafter- und Hauptversammlung
  • Ausscheiden von Gesellschaftern und Aufnahme neuer Gesellschafter
  • Bestimmung von Unternehmensnachfolgern
  • Übertragung von Geschäftsanteilen
  • Kapitalerhöhungen
  • Umwandlung und Umstrukturierung
  • Liquidation
  • Vertragsgestaltung und -überprüfung
  • Geschäftsführerverträge
  • Vorstandsverträge
  • Gesellschafterverträge (Satzungen)
  • Unternehmensverträge

Handels- und Handelsvertreterrecht

  • Recht des Handelsstandes
  • Handelsgeschäfte
  • Recht der Handelsvertreter
  • Vertragsrecht
  • Beratung und Vertretung von Ihnen und Ihrem Unternehmen bei sämtlichen vertraglichen Fragestellungen
  • Erstellung, Überprüfung und Überarbeitung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Gewerbeimmobilienverträgen
  • sämtlichen Werk-, Dienst- und sonstigen Verträgen zwischen Ihnen und Ihren Geschäftspartnern

Christian Pfeiffer

Rechtsanwalt • Notar

+49 (0)40 523 50 56

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.