Notarielle Leistungen

IMMOBILIENRECHT

Immobilienrecht ist eine Kernkompetenz von Notar Christian Pfeiffer.
Die notariellen Leistungen sind in diesem Rechtsgebiet sehr vielfältig.
Es umfasst insbesondere:

  • Bauträgerprojekte
  • die Begründung von Wohnungseigentum
  • Immobilienkaufverträge und -schenkungen
  • Erbbaurechte
  • Immobilienbelastungen (Grundschulden und Hypotheken)
  • Nießbrauch und Wohnungsrechte
  • Nachbarschaftliche Verhältnisse

Die Notarurkunde schafft hierfür den rechtlichen Rahmen. Stets ist dabei auch im Auge zu behalten, dass die Ziele aller Beteiligten zukunftssicher, streitvermeidend und wirtschaftlich vernünftig umgesetzt werden.

 

HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT

Das Unternehmensrecht ist ein weiterer Schwerpunkt der notariellen Tätigkeit. Notar Christian Pfeiffer berät Sie bei der Wahl der richtigen Rechtsform, entwirft und beurkundet Gesellschaftsverträge und Satzungen und begleitet den Gründungsvorgang bis zur Registereintragung.

Auch nach der Gründung der Gesellschaft unterstützen wir Sie schnell und zuverlässig. Notarielle Hilfe benötigen Sie z.B. bei:

  • Handelsregisteranmeldungen
  • Partnerschaftsregisteranmeldungen
  • Gesellschafter- oder Hauptversammlungen
  • Satzungsänderungen
  • Geschäftsführerbestellungen
  • Umwandlungen, Fusionen
  • Geschäftsanteilsübertragungen
  • Unternehmensverkäufen

VEREINSRECHT

Auch im Vereinsrecht benötigen Sie notarielle Hilfe. Egal ob Sportverein, Förderverein, Musikverein o. ä., das Recht einen Verein zu bilden, hat im deutschen Recht einen hohen Stellenwert und steht unter dem Schutz des Grundgesetzes. Damit ein Verein zum eingetragenen und somit rechtsfähigen Verein wird, ist es erforderlich, diesen im Vereinsregister einzutragen. Hierbei unterstützen wir Sie.

 

FAMILIENRECHT

„Que sera sera?“ Die Zukunft ist ungewiss. Eine Scheidung hat meist gravierende finanzielle Folgen. Gerade bei größeren Vermögen, hohen Einkommen und unternehmerischen Betätigungen der Ehepartner – aber auch in anderen Fällen – wird es sehr oft sinnvoll sein, einen Ehevertrag zu schließen.

Lassen Sie sich hierzu beraten! Der Notar hat dabei die Aufgabe und Verpflichtung, auf eine ausgewogene Gestaltung zu achten. Er muss dabei die Absicherung des wirtschaftlich schwächeren Partners besonders im Blick behalten.

Auch wenn die Scheidung vor der Tür steht, kann ein notarieller Scheidungsfolgenvertrag sehr helfen. Geregelt wird hier insbesondere

  • Unterhalt
  • Kindschaftsrecht (Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht)
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinn

Das Scheidungsverfahren wird durch die vorab erfolgte Klärung vieler Fragen erheblich entlastet. Es wird außerdem kostengünstiger, schneller und strapaziert die Nerven der Beteiligten dadurch deutlich weniger.

 

ERBRECHT

Das Testament (bzw. der Erbvertrag) ist eines der wichtigsten Rechtsgeschäfte in Ihrem Leben. Hier sollten Sie auf juristische Beratung nicht verzichten. Die selbst verfasste Verfügung bewirkt oft leider genau das Gegenteil dessen, was gewollt war. Vermeintlich klare Wünsche verwandeln sich in komplizierte Auslegungsfragen und der Erblasser hinterlässt seiner Hinterbliebenen oftmals ungewollt viel Streit.

Das lässt sich mit einem notariellen Testament vermeiden. Es berücksichtigt viele Aspekte, an die Sie möglicherweise noch gar nicht gedacht haben, gibt Ihren Willen zutreffend wieder und vermeidet Streit. Dank der Hinterlegung beim Amtsgericht ist sichergestellt, dass es im Todesfall gefunden und berücksichtigt wird.

Das notarielle Testament löst zwar mitunter nicht unerhebliche Kosten aus. Diese re- lativieren sich jedoch, weil das notarielle Testament den ansonsten oft erforderlichen (regelmäßig doppelt so teuren) Erbschein unnötig macht.

Oft ist es sinnvoll, einzelne Vermögensgegenstände schon zu Lebzeiten im Sinne einer vorweg genommenen Erbfolge zu übertragen. Solche Übertragungsverträge sind tägliche Praxis. Da kaum ein Bereich derart steuerliche Auswirkungen hat wir die vorweg genommene Erbfolge, arbeitet der Notar regelmäßig intensiv mit Ihrem Steuerberater zusammen.

 

VOLLMACHTEN/ BETREUUNGS- UND PATIENTENVERFÜGUNG

Heute schon an morgen denken! Wenn Sie eines Tages geschäftsunfähig werden sollten, wird jemand anderes entscheiden, wie es in Ihrem Leben weitergeht. Man wird entscheiden über

  • Ihre Unterbringung
  • Ihre ärztliche Versorgung
  • Medizinische Maßnahmen und Operationen
  • einen Platz in einer Pflegeeinrichtung
  • die Verwaltung Ihres Vermögens
  • Ihre Bankgeschäfte

Es ist ein Irrtum zu glauben, das könne dann ohne weiteres der Ehegatte oder Sohn/Tochter übernehmen. Keine dieser Personen ist ihr gesetzlicher Vertreter. Wenn Sie diesbezüglich nichts regeln, wird das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellen, der diese Dinge dann für Sie regelt. Dem können Sie mit einer Betreuungsverfügung rechtzeitig vorbeugen.

Mit einer Patientenverfügung können Sie bestimmen, welche medizinischen Behandlungen durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Damit diese auch gegenüber Ärzten und Krankenhäusern durchgesetzt werden kann, empfiehlt es sich, eine Person Ihres Vertrauens damit zu bevollmächtigen. Eine notarielle Generalvollmacht nebst Betreuungs- und Patientenverfügung kann hier für Klarheit in Ihrem Sinne sorgen. Notar Christian Pfeiffer berät Sie zu diesem Thema ausführlich.

Christian Pfeiffer

Rechtsanwalt • Notar

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