Der Notar

Christian Pfeiffer wurde im Dezember 2014 zum Notar bestellt.

Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes, § 1 Bundesnotarordnung (BNotO).

Er führt ein Amtssiegel und das Landeswappen und repräsentiert als Hoheitsträger den Staat. Notarielle Urkunden beweisen noch nach Jahrzehnten getroffene Vereinbarungen und die Identität der Beteiligten. Staatliche Register (Grundbuchamt, Handelsregister, Vereinsregister) verlassen sich bei ihren Eintragungen auf die Richtigkeit der Urkunde des Notars.

Der Notar ist im Gegensatz zum Rechtsanwalt ein unparteiischer Berater. Er ist gesetzlich zu strikter Neutralität verpflichtet und muss sicherstellen, dass die Interessen aller Vertragsparteien gewahrt bleiben. Der Notar hilft bei der Gestaltung der Rechtsbeziehung und sorgt mit klaren Formulierungen schon im Vorfeld dafür, spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Er muss auf eine rechtliche Ausgewogenheit zwischen den Parteien achten und sicherstellen, dass unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden. Daher ist es seine Pflicht, über mögliche Risiken zu belehren.

Einschneidende und im Leben bedeutsame Entscheidungen, wie z. B. der Kauf eines Eigenheims oder der Abschluss eines Ehe- oder Erbvertrages müssen notariell beurkundet werden, damit sie wirksam sind. Dieses Formerfordernis soll vor den Folgen übereilten Handelns schützen. Der Notar ist damit auch dem Verbraucherschutz verpflichtet.

Wir verstehen das Amt des Notars als Dienstleister mit höchstem Qualitätsanspruch für komplizierte und folgenreiche Rechtsangelegenheiten.

Wir bieten Ihnen den Service eines modernen Dienstleistungsunternehmens mit der Tradition einer renommierten Kanzlei.

Angesichts unserer Nähe in Norderstedt zur Wirtschaftsmetropole Hamburg versteht es sich von selbst, dass wir über den deutschen Rechtskreis hinausblicken.

Notar Pfeiffer bietet auch Beurkundungen in englischer Sprache an.

Christian Pfeiffer - Notar aus Norderstedt

Christian Pfeiffer

Rechtsanwalt • Notar

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Wir freuen uns auf Ihren Anruf.